Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg vom 12.05.2025
Heute überreicht die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Frau Dagmar Hartge, der Vizepräsidentin des Landtages Brandenburg, Frau Dr. Jouleen Gruhn, den Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für das Jahr 2024.
Sowohl im Alltag als auch in der täglichen Praxis der Datenschutzaufsicht wird immer deutlicher, wie weitreichend die Auswirkungen des Einsatzes der Künstlichen Intelligenz (A I, Seite 11) sind. Inzwischen sind erste Regelungen erlassen worden. So trat auf europäischer Ebene im Berichtszeitraum die Verordnung über Künstliche Intelligenz in Kraft. Sie legt unter anderem fest, welche Anforderungen Unternehmen und Verwaltungen beim Einsatz von KI-Systemen einzuhalten haben. Die Regelungen über eine ausreichende KI-Kompetenz des Personals, das mit solchen Systemen arbeitet, sowie über verbotene Praktiken sind bereits jetzt, weitere Vorschriften werden erst später wirksam. Noch steht auch die Benennung zuständiger Behörden für die Marktüberwachung von KI-Systemen aus. Nach der Verordnung sind die Datenschutzaufsichtsbehörden für diese Aufgabe – zumindest in Bezug auf bestimmte Hochrisikosysteme – prädestiniert.
Weiterlesen Landesbeauftragte veröffentlicht Tätigkeitsbericht Datenschutz 2024